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Allgemeine Geschäftsbedingungen / General Terms and Conditions of Business

Alle Angebote , Lieferungen und Leistungen von 3dsoftart Game Design Dipl. Ing. Peter Langendorf, Cimbernweg 41, 65929 Frankfurt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Preise, Angebote

Preislisten und Produktbeschreibungen sind insbesondere hinsichtlich der Preise, Lieferzeiten, Mengen und Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich. Falls wir ein schriftliches Angebot abgeben, beträgt die Preisbindung 30 Tage. Alle anderen Preise gelten lt. unserer jeweils aktuellen Preisliste. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird allein durch unsere Auftragsbestätigung festgelegt. Ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen sowie Software-Lizenzverträge. Kundenspezifische Aufträge (Sonderentwicklungen ect.) müssen grundsätzlich ein Pflichtenheft als Grundlage haben. Sonstige Dienstleistungen werden nach dem bei Auftragsannahme gültigen Stundensatz vergütet.

Beratung

Beratungsgespräche werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Wir können jedoch keine Garantie für die Richtigkeit der Gesprächsinhalte geben, wenn uns der Kunde nicht vollständig über Einsatzzweck, benötigte Funktionalitäten, soweit sie sich nicht aus unserer Leistungsbeschreibung ergeben, und vorhandener Hard- und Software informiert. Wir sind i.S.d.G. nicht verpflichtet, potentielle Kunden grundsätzlich über alle Punkte im einzelnen aufzuklären, die für die Entscheidung des Kunden für den Abschluss des Vertrages von Bedeutung sein könnten. Wir sind nur dann zur Aufklärung verpflichtet, wenn das Verschweigen gegen Treu und Glauben verstößt und der Kunde in der konkreten Situation eine Aufklärung erwarten darf.

Installation, Schulung

Der Kunde ist für die richtige Installation der gelieferten Hard- und Software selbst verantwortlich. Vorort Service, Schulungen und Einweisungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und sind getrennt zu vergüten.

Liefer- und Leistungsumfang

Unsere Produkte und sonstigen Leistungen enthalten ausschließlich die Funktionen, die in der Dokumentation oder dem Pflichtenheft aufgeführt sind. Weitere Funktionalitäten müssen getrennt erbracht und vergütet werden. Werden von uns oder dem Kunden individuelle Anpassungen an der Hard- und Software vorgenommen, und will der Kunde zu einem Folgerelease der Standardsoftware wechseln, müssen diese Änderungen im Rahmen eines neuen Auftrags erneut durchgeführt und vergütet werden. Wir sind nicht verpflichtet, für eine automatische Übernahme von individuellen Anpassungen an der Programmstruktur in Folgereleases zu sorgen.

Lieferfrist

Lieferfristen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind. Auftrags Änderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Fristen verlängern sich bei Eintreten von höherer Gewalt und allen sonst nicht von uns zu vertretenden Hindernissen, insbesondere durch Lieferverzug seitens unserer Zulieferer.

Annahmeverzug des Kunden

Kommt der Kunde mit der Annahme der von uns erbrachten Leistungen oder gelieferten Ware in Verzug, so sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Hard- und Software oder Teile davon nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und uns erkennbare Fehler sofort anzuzeigen. Werden versteckte Fehler oder Mängel nicht sofort erkannt oder treten diese erst später auf, hat der Kunde uns hiervon sofort nach Bekanntwerden der Fehler schriftlich darauf aufmerksam zu machen.

Gewährleistung

 Auftretende Mängel können wir nach Wahl durch Nachbesserung, Austausch bzw. Überlassung eines Folgereleases beseitigen. Bei endgültigem Scheitern der Nachbesserung oder des Austausches hat sowohl der Kunde als auch wir das Recht auf Wandelung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Sonstige Schadensersatzforderungen – Insbesondere für Folgeschäden, die durch Fehlfunktionen oder Ausfälle unserer Hard- und Softwareprodukte entstanden - sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche schriftlich geltend zu machen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten und für uns nachvollziehbar sein. Das kann z.B. durch die Beschreibung der Arbeitsschritte erfolgen, die zum Auftreten des Fehlers führen. Wir werden nach eigenem Ermessen entweder Hinweise zur Behebung des Mangels geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Schritte ergreifen. Die Gewährleistungsplicht ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht oder verspätet nachkommt. Werden vom Kunden oder Dritten Veränderungen an der Hard- oder Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistungspflicht erlischt außerdem, wenn der Kunden die Software nicht gemäß dem der Software beiliegenden Lizenzvertrag einsetzt oder die in der Softwarebeschreibung angegebene Hardwarevorrausetzungen missachtet.

Haftung

Für die Eignung unserer Geräte und Programme oder evtl. Zusatzteile und Programme für einen bestimmten Anwendungsfall oder eine bestimmte Hard- bzw. Softwarekonfiguration erfolgt keine Garantie. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Teile sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Für den Gebrauchswert der Software kann keine Verpflichtung übernommen werden. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden durch die Sotfware und damit installieren Dateien ist ausgeschlossen. Darüber hinaus haften wir nicht für unvorhersehbare, untypische Schäden sowie für Schäden, die aus Fehlern an Produkten resultieren. Wir haften außerdem nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen wie z.B. Datensicherungen, sonstige Sicherheitsmaßnahmen und Produktschulungen hätte verhindern können.

Haftung für Personenschäden

Für Personenschäden haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen

Zahlung

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich über ein Internet Zahlungssystem. Uns bekannte Firmen und Behörden liefern wir per Rechnung.  Erfolgt die Lieferung auf Rechnung, und kommt der Kunde bezüglich des auf dem Rechnungsbeleg angegebenen Zahlungstermins in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% für jede angefangenen 30 Tage Verzug zu verlangen. Aufrechnung und Zurückbehaltung von Zahlungen sind nur wegen von uns anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenmaßnahmen des Kunden zulässig.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur restlosen Zahlung der Rechnungsbetrages vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, falls die Ware zwischenzeitlich vom Erwerber weiterveräußert. Bei vertragswidrigem Verhalten - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden abzuholen oder durch Dritte abholen zu lassen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Lizenz; Umfang der Rechteeinräumung

Wir behalten an der gelieferten Software die urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die auf den Programmträgern, der beiliegenden Begleitunterlagen sowie der Software selbst angebrachten Schutzhinweise auch Dritter sind zu beachten. Der Kunde erwirbt je nach Lizenzvertrag ein einfaches Nutzungsrecht oder ein Nutzungsrecht innerhalb einer lokalen Netzwerkumgebung. Eine Nutzung in anderen Netzwerkumgebungen - insbesondere dem Internet - ist nicht Bestandteil des.Lizenzvertrages und bedarf einer speziellen Vereinbarung. Der Kunde darf die Software lediglich auf einem Sicherungsdatenträger sowie einem Einzelplatzrechner (bei einer Einzelplatzlizenz) oder einer lokalen Netzwerkumgebung (bei einer Netzwerkversion) speichern. Die Speicherung auf weiteren Datenträgern - insbesondere bei externen Mitarbeitern oder Serviceunternehmen - sind nicht erlaubt bzw. bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Es ist nicht erlaubt, die zum Zeitpunkt der Lieferung eingebauten Schutzmechanismen zu entfernen sowie die Software zu dekompilieren oder zu reassemblieren. Das ist auch dann nicht erlaubt, wenn der Kunde diese Zugriffe zwingend für eigene Erweiterungen im Rahmen des Lizenzvertrages benötigt. Der Kunde ist weiterhin nicht befugt, die Software umzubenennen, unter eigenem Namen zu verkaufen oder sich als Hersteller des Produktes zu bezeichnen. Es ist ebenfalls untersagt, einzelne Programmteile - auch wenn diese nicht durch Schutzmechanismen gesichert sind - oder Funktionen aus unserer Software zu extrahieren und in anderen Bereichen einzusetzen. Ergänzend zu diesen AGB gilt der Lizenzvertrag, der jeder Software beiliegt. Das Eigentum und die Rechte an den einzelnen Bestandteile der Software verbleben in jedem Fall bei 3dsoftart Game Design Dipl. Ing. Peter Langendorf.

Schutzrechte Dritter
Der Kunde verpflichtet sich, uns von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und uns auf unsere Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Wir sind berechtigt, aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Änderungen an der Software auf eigene Kosten durchzuführen. Dies betrifft nicht die ausgelieferte und bezahlte Ware.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

Stand 15. April 2003

 

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