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Allgemeine Geschäftsbedingungen
/ General Terms and Conditions of Business
Alle Angebote , Lieferungen und Leistungen von 3dsoftart Game Design Dipl. Ing.
Peter Langendorf,
Cimbernweg 41, 65929 Frankfurt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage
dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen sind nur dann
verbindlich, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden.
Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Preise, Angebote
Preislisten und Produktbeschreibungen sind insbesondere hinsichtlich der Preise,
Lieferzeiten,
Mengen und Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich. Falls wir ein schriftliches
Angebot
abgeben, beträgt die Preisbindung 30 Tage. Alle anderen Preise gelten lt.
unserer jeweils aktuellen
Preisliste. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird allein durch unsere
Auftragsbestätigung
festgelegt. Ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen sowie Software-Lizenzverträge.
Kundenspezifische Aufträge (Sonderentwicklungen ect.) müssen grundsätzlich
ein Pflichtenheft als
Grundlage haben. Sonstige Dienstleistungen werden nach dem bei Auftragsannahme
gültigen
Stundensatz vergütet.
Beratung
Beratungsgespräche werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
Wir können
jedoch keine Garantie für die Richtigkeit der Gesprächsinhalte geben,
wenn uns der Kunde nicht
vollständig über Einsatzzweck, benötigte Funktionalitäten,
soweit sie sich nicht aus unserer
Leistungsbeschreibung ergeben, und vorhandener Hard- und Software informiert.
Wir sind i.S.d.G.
nicht verpflichtet, potentielle Kunden grundsätzlich über alle Punkte
im einzelnen aufzuklären, die für
die Entscheidung des Kunden für den Abschluss des Vertrages von Bedeutung
sein könnten. Wir sind
nur dann zur Aufklärung verpflichtet, wenn das Verschweigen gegen Treu
und Glauben verstößt und
der Kunde in der konkreten Situation eine Aufklärung erwarten darf.
Installation, Schulung
Der Kunde ist für die richtige Installation der gelieferten Hard- und Software
selbst verantwortlich.
Vorort Service, Schulungen und Einweisungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden
Vereinbarung und sind getrennt zu vergüten.
Liefer- und Leistungsumfang
Unsere Produkte und sonstigen Leistungen enthalten ausschließlich die
Funktionen, die in der
Dokumentation oder dem Pflichtenheft aufgeführt sind. Weitere Funktionalitäten
müssen getrennt
erbracht und vergütet werden. Werden von uns oder dem Kunden individuelle
Anpassungen an der
Hard- und Software vorgenommen, und will der Kunde zu einem Folgerelease der
Standardsoftware
wechseln, müssen diese Änderungen im Rahmen eines neuen Auftrags erneut
durchgeführt und
vergütet werden. Wir sind nicht verpflichtet, für eine automatische
Übernahme von individuellen
Anpassungen an der Programmstruktur in Folgereleases zu sorgen.
Lieferfrist
Lieferfristen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich
und schriftlich als verbindlich
zugesagt worden sind. Auftrags Änderungen führen zur Aufhebung vereinbarter
Termine und Fristen,
soweit nichts anderes vereinbart ist. Fristen verlängern sich bei Eintreten
von höherer Gewalt und
allen sonst nicht von uns zu vertretenden Hindernissen, insbesondere durch Lieferverzug
seitens
unserer Zulieferer.
Annahmeverzug des Kunden
Kommt der Kunde mit der Annahme der von uns erbrachten Leistungen oder gelieferten
Ware in
Verzug, so sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens
14 Tagen berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen.
Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang
Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Hard- und Software oder Teile davon nach
Erhalt unverzüglich
auf Fehler zu testen und uns erkennbare Fehler sofort anzuzeigen. Werden versteckte
Fehler oder
Mängel nicht sofort erkannt oder treten diese erst später auf, hat
der Kunde uns hiervon sofort nach
Bekanntwerden der Fehler schriftlich darauf aufmerksam zu machen.
Gewährleistung
Auftretende
Mängel können wir nach Wahl durch Nachbesserung, Austausch bzw. Überlassung
eines Folgereleases beseitigen. Bei endgültigem Scheitern der Nachbesserung oder
des Austausches hat
sowohl der Kunde als auch wir das Recht auf Wandelung oder Rückgängigmachung
des Vertrages.
Sonstige Schadensersatzforderungen – Insbesondere für Folgeschäden,
die durch Fehlfunktionen
oder Ausfälle unserer Hard- und Softwareprodukte entstanden - sind ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche schriftlich geltend zu machen. Sie müssen
eine genaue Beschreibung des
gerügten Mangels enthalten und für uns nachvollziehbar sein. Das kann
z.B. durch die Beschreibung
der Arbeitsschritte erfolgen, die zum Auftreten des Fehlers führen. Wir
werden nach eigenem
Ermessen entweder Hinweise zur Behebung des Mangels geben oder sonstige zur
Fehlerbehebung
geeignete Schritte ergreifen. Die Gewährleistungsplicht ist ausgeschlossen,
wenn der Kunde seiner
Untersuchungs- und Rügepflicht nicht oder verspätet nachkommt. Werden
vom Kunden oder Dritten
Veränderungen an der Hard- oder Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Die Gewährleistungspflicht erlischt außerdem, wenn der Kunden die
Software nicht gemäß dem der
Software beiliegenden Lizenzvertrag einsetzt oder die in der Softwarebeschreibung
angegebene
Hardwarevorrausetzungen missachtet.
Haftung
Für die Eignung unserer Geräte und Programme oder evtl. Zusatzteile
und Programme für einen
bestimmten Anwendungsfall oder eine bestimmte Hard- bzw. Softwarekonfiguration
erfolgt keine Garantie. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die
Folgen der Benutzung der Teile sowie der damit beabsichtigten oder erzielten
Ergebnisse trägt der Erwerber. Für den Gebrauchswert der Software kann keine
Verpflichtung übernommen werden. Die Haftung für mittelbare Schäden und
Folgeschäden durch die Sotfware und damit installieren Dateien ist ausgeschlossen.
Darüber hinaus haften wir nicht für unvorhersehbare, untypische Schäden sowie
für Schäden, die aus Fehlern an Produkten resultieren. Wir haften außerdem nicht
für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen wie
z.B. Datensicherungen, sonstige Sicherheitsmaßnahmen und Produktschulungen hätte
verhindern können.
Haftung für Personenschäden
Für Personenschäden haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
Zahlung
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich über ein Internet
Zahlungssystem.
Uns bekannte Firmen und Behörden liefern wir per Rechnung.
Erfolgt die Lieferung auf Rechnung, und kommt der Kunde
bezüglich des auf dem Rechnungsbeleg angegebenen Zahlungstermins in Verzug,
so sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% für jede angefangenen 30
Tage Verzug zu verlangen.
Aufrechnung und Zurückbehaltung von Zahlungen sind nur wegen von uns anerkannter
oder
rechtskräftig festgestellter Gegenmaßnahmen des Kunden zulässig.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur
restlosen Zahlung
der Rechnungsbetrages vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, falls
die Ware
zwischenzeitlich vom Erwerber weiterveräußert. Bei vertragswidrigem
Verhalten - insbesondere
Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung sind wir berechtigt,
die Ware auf Kosten
des Kunden abzuholen oder durch Dritte abholen zu lassen. Die Ausübung
der Rechte aus dem
Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt
vom Vertrag.
Lizenz; Umfang der Rechteeinräumung
Wir behalten an der gelieferten Software die urheberrechtlichen und gewerblichen
Schutzrechte sowie
die Verwertungsrechte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
ist. Die auf den
Programmträgern, der beiliegenden Begleitunterlagen sowie der Software
selbst angebrachten
Schutzhinweise auch Dritter sind zu beachten. Der Kunde erwirbt je nach Lizenzvertrag
ein einfaches
Nutzungsrecht oder ein Nutzungsrecht innerhalb einer lokalen Netzwerkumgebung.
Eine Nutzung in
anderen Netzwerkumgebungen - insbesondere dem Internet - ist nicht Bestandteil
des.Lizenzvertrages und bedarf
einer speziellen Vereinbarung. Der Kunde darf die Software lediglich auf
einem Sicherungsdatenträger sowie einem Einzelplatzrechner (bei einer Einzelplatzlizenz)
oder einer
lokalen Netzwerkumgebung (bei einer Netzwerkversion) speichern. Die Speicherung
auf weiteren
Datenträgern - insbesondere bei externen Mitarbeitern oder Serviceunternehmen
- sind nicht erlaubt
bzw. bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Es ist nicht erlaubt, die
zum Zeitpunkt der Lieferung
eingebauten Schutzmechanismen zu entfernen sowie die Software zu dekompilieren
oder zu
reassemblieren. Das ist auch dann nicht erlaubt, wenn der Kunde diese Zugriffe
zwingend für eigene
Erweiterungen im Rahmen des Lizenzvertrages benötigt. Der Kunde ist weiterhin
nicht befugt, die
Software umzubenennen, unter eigenem Namen zu verkaufen oder sich als Hersteller
des Produktes
zu bezeichnen. Es ist ebenfalls untersagt, einzelne Programmteile - auch wenn
diese nicht durch
Schutzmechanismen gesichert sind - oder Funktionen aus unserer Software zu extrahieren
und in
anderen Bereichen einzusetzen. Ergänzend zu diesen AGB gilt der Lizenzvertrag,
der jeder Software
beiliegt. Das Eigentum und die Rechte an den einzelnen Bestandteile der Software
verbleben in jedem Fall
bei 3dsoftart Game Design Dipl. Ing. Peter Langendorf.
Schutzrechte Dritter
Der Kunde verpflichtet sich, uns von Schutzrechtsbehauptungen Dritter
hinsichtlich der gelieferten
Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und uns auf unsere Kosten die
Rechtsverteidigung zu
überlassen. Wir sind berechtigt, aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen
Dritter notwendige Änderungen an der Software auf eigene Kosten durchzuführen.
Dies betrifft nicht die ausgelieferte und bezahlte Ware.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle
der unwirksamen Klausel gilt
eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen
Bestimmung möglichst nahe kommt. Es gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen sowie ausschließlicher
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Stand 15. April 2003 |